Kosten und Zuschüsse

Kosten verstehen.
Möglichkeiten kennen.

Ich möchte wissen, womit ich rechnen kann. Und welche Unterstützung für mich infrage kommt.

Ob Treppenlift, Wohnraumanpassung oder Pflegehilfsmittel: Kosten, Eigenanteil und mögliche Zuschüsse hängen von Ihrem Vorhaben ab. Verschaffen Sie sich einen Überblick und beschreiben Sie, was Sie klären möchten. Auch Angehörige können eine Anfrage stellen.

Eine ältere Frau und ihre erwachsene Tochter besprechen Unterlagen zur Wohnungsanpassung am Esstisch
  • Sie entscheiden selbst
  • Schritt für Schritt
  • Verständliche Fragen

Mein nächster Schritt

Schritt 1 von 4Thema

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Wofür möchten Sie Kosten oder Zuschüsse klären?

Wählen Sie den Bereich, um den es bei Ihrer Anfrage geht.

Mein Thema

Mein erster Schritt

Unterstützung in meiner Region anfragen

Mit der Postleitzahl starten. Danach wählen Sie Ihr Thema und Ihre Frage zu Kosten oder Zuschüssen.

Meine Möglichkeiten

Welche Unterstützung passt zu meinem Vorhaben?

Pflegekasse, Krankenkasse und KfW unterstützen unterschiedliche Vorhaben. Entscheidend sind die Voraussetzungen, die förderfähigen Kosten und der richtige Zeitpunkt für den Antrag. Stand der folgenden Informationen: 12.10.2026.

Pflegekasse

Bis zu 4.180 €

Wohnumfeld verbessern

Für Pflegegrad 1 bis 5 kann ein Zuschuss für Maßnahmen infrage kommen, die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder Selbstständigkeit wiederherstellen. Beispiele sind Badumbau, Türanpassung oder ein fest eingebauter Treppenlift.

Pflegehilfsmittel

Bis zu 42 € / Monat

Verbrauchsprodukte für die Pflege

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bei erfüllten Voraussetzungen bis zu diesem Betrag übernommen werden. Gemeint sind geeignete Pflegeprodukte, kein frei verfügbares monatliches Guthaben.

Krankenkasse

Bedarf entscheidet

Hilfsmittelversorgung klären

Bei medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, etwa einem elektrischen Rollstuhl, kommt eine Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung infrage. Genehmigung und Versorgung sollten Sie vor einer Anschaffung mit Ihrer Krankenkasse klären.

KfW 455-B

Derzeit geschlossen

Status des Investitionszuschusses

Neue Anträge sind aktuell nicht möglich: Die KfW meldet ausgeschöpfte Fördermittel. Bereits gestellte Anträge und zugesagte Zuschüsse sind davon nicht betroffen. Prüfen Sie den aktuellen Status direkt bei der KfW.

KfW 159

Bis zu 50.000 €

Förderkredit für den Umbau

Der Kredit „Altersgerecht Umbauen“ kann Barrieren in Haus oder Wohnung reduzieren helfen. Die Höchstsumme gilt je Wohneinheit. Ein Kredit wird zurückgezahlt; Konditionen und Antrag klären Sie mit einem Finanzierungspartner.

Mein Budget

Angebot prüfen

Meinen Eigenanteil einordnen

Erst ein konkretes Angebot und eine bewilligte Leistung zeigen, welche Kosten bei Ihnen verbleiben. Berücksichtigen Sie neben der Anschaffung auch Einbau, Wartung und mögliche Zusatzleistungen.

In meinem Tempo

Von meinem Anliegen zum nächsten Schritt.

  1. 1

    Vorhaben wählen.

    Treppenlift, Wohnanpassung oder Hilfsmittel: Worum geht es bei Ihnen?

  2. 2

    Meine Frage nennen.

    Möchten Sie Kosten verstehen, Zuschüsse einordnen oder beides klären?

  3. 3

    Anfrage stellen.

    Sie geben Region und Kontaktdaten für die telefonische Rücksprache an.

Mein erster Schritt

Unterstützung in meiner Region anfragen

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Unser Service

Mein Anliegen verständlich einordnen.

Sie möchten Kosten und mögliche Unterstützung besser verstehen? Mit Ihrer Anfrage teilen Sie uns das Thema und Ihr Anliegen mit. Die kostenlose Erstprüfung und telefonische Rücksprache helfen, den nächsten Schritt einzuordnen. Ein konkretes Angebot erstellt der jeweilige Anbieter; über Leistungen entscheidet die zuständige Stelle.

mein Vorsorgezentrum wird von der Louchri UG (haftungsbeschränkt) betrieben. Wir prüfen Ihre Anfrage zunächst kostenlos und klären Ihren Bedarf telefonisch. Erst danach werden passende Anbieter ausgewählt. Wir nennen Ihnen die konkreten Unternehmen und geben Ihre Anfrage erst nach Ihrer gesonderten Einwilligung weiter. Sie entscheiden, wie es danach weitergeht.

Mein Kostenüberblick

Was gehört zu den Gesamtkosten?

Ein Anschaffungspreis allein zeigt noch nicht, was ein Vorhaben insgesamt kostet. Bei einem Treppenlift beeinflussen Treppenverlauf, Schienenführung und Einbau die Kalkulation. Bei einer Wohnraumanpassung spielen Raumaufteilung, Materialien und vorhandene Anschlüsse eine Rolle. Bei Hilfsmitteln ist entscheidend, welche Versorgung für Ihren Bedarf vorgesehen ist.

Bitten Sie um ein schriftliches Angebot, das Produkt, Montage und Nebenarbeiten nachvollziehbar aufschlüsselt. Fragen Sie nach laufenden Kosten, Wartung, Reparaturen und Zusatzleistungen. Vergleichen Sie Angebote anhand des gleichen Leistungsumfangs.

Ihr Eigenanteil ergibt sich aus den vereinbarten Gesamtkosten abzüglich tatsächlich bewilligter Zuschüsse oder übernommener Leistungen. Eine erwartete Förderung sollten Sie erst nach der Entscheidung der zuständigen Stelle fest einplanen.

Vor der Beauftragung

Erst klären. Dann gut vorbereitet entscheiden.

  1. 1

    Bedarf und Angebot beschreiben.

    Halten Sie fest, was verändert werden soll. Lassen Sie Leistungen und Kosten verständlich aufschlüsseln.

  2. 2

    Zuständige Stelle fragen.

    Klären Sie, welcher Antrag und welche Nachweise nötig sind und ob Verträge oder Arbeiten vorher beginnen dürfen.

  3. 3

    Entscheidung berücksichtigen.

    Prüfen Sie Bewilligung, Eigenanteil und Fristen. Beauftragen Sie auf dieser Grundlage die passende Lösung.

Die Anfrage bei mein Vorsorgezentrum ist kein Förderantrag bei der Pflegekasse, Krankenkasse oder KfW.

Förderung verstehen

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick.

Treppenlift und Badumbau: Zuschuss der Pflegekasse

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 vorgesehen. Die Anpassung muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.180 Euro.

Dieser Betrag ist keine pauschale Förderung pro Produkt oder Raum. Beschreiben Sie der Pflegekasse das gesamte geplante Vorhaben und lassen Sie prüfen, welche Arbeiten zusammen berücksichtigt werden. Bei verändertem Pflegebedarf kann eine weitere Förderung infrage kommen.

Voraussetzungen beim BMG →

Pflegebox: Was bedeuten die 42 Euro?

Die Pflegekasse kann geeignete, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich übernehmen. Dafür müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und die Produkte für die häusliche Pflege vorgesehen sein.

Es handelt sich um eine Leistung für Pflegehilfsmittel, nicht um einen frei auszahlbaren Geldbetrag. Klären Sie Produktzusammenstellung, Bedarf und Abrechnung mit Pflegekasse und Anbieter.

Informationen zu Pflegehilfsmitteln →

Elektrischer Rollstuhl: Krankenkasse und Eigenanteil

Medizinisch erforderliche Hilfsmittel können über die gesetzliche Krankenkasse versorgt werden. Ein bestimmtes Modell oder jede Zusatzausstattung ist dadurch nicht automatisch abgedeckt. Klären Sie die Versorgung und eine grundsätzlich erforderliche vorherige Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse.

Für viele Hilfsmittel gilt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro; mehr als die Kosten des Hilfsmittels zahlen Sie dabei nicht. Zusätzliche Wunschleistungen können weitere Kosten verursachen. Fragen Sie nach einer möglichen Zuzahlungsbefreiung.

Kostenübernahme und Zuzahlung beim BMG →

KfW: Zuschuss und Kredit unterscheiden

Beim Investitionszuschuss 455-B sind neue Anträge derzeit wegen ausgeschöpfter Fördermittel ausgeschlossen. Die Produktseite informiert über den aktuellen Status. Bereits gestellte Anträge und zugesagte Zuschüsse bleiben laut KfW davon unberührt.

Als andere Möglichkeit nennt die KfW den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Er wird über einen Finanzierungspartner beantragt und muss zurückgezahlt werden. Förderbedingungen und technische Mindestanforderungen gelten auch hier.

Status des KfW-Zuschusses →
Details zum KfW-Kredit →

Meine Fragen

Häufige Fragen zu Kosten und Zuschüssen

Kann ich ohne Pflegegrad anfragen?

Ja. Auch ohne Pflegegrad können Sie eine Anfrage zu Ihrem Vorhaben stellen. Der Zuschuss der Pflegekasse für Wohnungsanpassungen setzt Pflegegrad 1 bis 5 voraus. Andere Finanzierungswege haben eigene Bedingungen.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Das hängt von den jeweiligen Regeln ab. Beim KfW-Kredit 159 werden Maßnahmen ausgeschlossen, die über die Pflegeversicherung gefördert werden; unterschiedliche Maßnahmen können nach den KfW-Bedingungen getrennt gefördert werden. Lassen Sie die geplante Kombination und die Kostenzuordnung vorab von den beteiligten Stellen prüfen.

Kombinationsregeln der KfW →

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind eine Beschreibung Ihres Bedarfs, ein aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag und vorhandene Bescheide oder Verordnungen, soweit die zuständige Stelle sie verlangt. Die genaue Liste erhalten Sie dort. Für unsere erste Anfrage müssen Sie keine Dokumente hochladen.

Übernimmt mein Vorsorgezentrum den Förderantrag?

Über dieses Formular stellen Sie eine Anfrage zur Orientierung und Vermittlung. Es wird kein Antrag bei einer Förderstelle eingereicht. Antragsverfahren, Fristen und erforderliche Unterlagen klären Sie mit der zuständigen Stelle.

Ist die Anfrage kostenlos?

Die Erstprüfung und telefonische Klärung Ihrer Anfrage durch die Louchri UG (haftungsbeschränkt) sind kostenlos. Kosten für Produkte, Umbauten oder weitere Anbieterleistungen ergeben sich aus einer späteren gesonderten Vereinbarung.

Kann ich für einen Angehörigen anfragen?

Ja. Geben Sie Ihre eigenen Kontaktdaten an, wenn Sie die Rücksprache führen möchten. Verwenden Sie die Postleitzahl des Ortes, an dem die Unterstützung benötigt wird.

Mein Vorhaben. Meine Entscheidung.

Ich kläre meine Fragen zu Kosten und möglicher Unterstützung.

mein Vorsorgezentrum · Informationen und Vermittlung für Wohnen, Mobilität und Pflegehilfsmittel im Alltag.

Informationen zu Kosten und Zuschüssen: Stand 12.10.2026. Über Förderungen entscheiden die zuständigen Stellen. Maßgeblich sind die Angaben zum Empfänger und Kontaktzweck im Anfrageformular.

Für den Rückruf zu Ihrer Anfrage.
Für die Bestätigung Ihrer Anfrage und die zugehörigen Unterlagen.